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Sachverständige im ostfriesischen Handwerk wahren Neutralität.

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 03.02.2012 19:42

„Im privatwirtschaftlichen Bereich sind auch viele schwarze Schafe unterwegs“, warnt Tinus Kruse, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Metallbauerhandwerk u. 2. Vorsitzender des Verbandes Ostfriesischer Sachverständiger (VOS)

Viele wissen nicht: Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger. Grundsätzlich könne sich jeder als ‚Sachverständiger’ bezeichnen. Der Begriff sei nicht geschützt.

 Guter Rat von Experten vor Ort
Neues Video zeigt Praxis der Gutachter.

„Der Zusatz ‚öffentlich bestellter und vereidigter’, kurz ö.b.u.v.,  gewährleistet, dass Gutachten für den Auftraggeber vor Gericht Bestand haben“, ergänzt Horst Amstätter, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland und ö.b.u.v. Sachverständiger im Tischlerhandwerk im Gespräch. Im Handwerk nehmen die Handwerkskammern den verpflichtenden Eid ab, Expertisen unparteiisch, objektiv, gewissenhaft und persönlich zu erstellen. Ein Rundstempel und einen offizieller Ausweis legitimieren, für das entsprechende Fachgebiet tätig zu werden.

„Sollte es bei aller Sorgfaltspflicht zu Auseinandersetzungen zwischen Auftraggeber und Handwerker hinsichtlich von Waren, Leistungen und Preisen kommen, empfiehlt es sich, einen unserer Sachverständigen zu Rate zu ziehen“, sagt Jörg Frerichs, stellv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. „Sonst kann es schnell teuer werden.“ Mit insgesamt 37 Experten vom Dachdecker über den Karosseriebauer bis hin zum Zahntechniker kann Frerichs im Falle eines Falles aufwarten. Unter seiner Leitung wird die besondere Qualifikation und Befähigung der Experten in der Region geprüft.

„Wir werden auch häufig als Schiedsgutachter eingesetzt“, berichtet Amstätter, „um im Vorfeld Streitfragen schnell und unverbindlich außergerichtlich zu entscheiden.“ Sollte es doch vor Gericht gehen, nehmen sie die Helfer-Rolle des Richters ein und tragen mit ihrer fachlich-technischen Bewertung entscheidend zur Urteilsfindung bei.
„Neutralität ist dabei oberstes Gebot“, ermahnt Frerichs. Sollte ein Sachverständiger seine Pflichten verletzen, kann die öffentliche Bestellung widerrufen werden. Zudem können zivil- oder strafrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. 

Wie die Praxis aussehen kann, zeigen Horst Amstätter und Tinus Kruse in einem Video der Handwerkskammer, online einzusehen unter www.hwk-aurich.de / Startmenü. Eine Datenbank ist dort ebenfalls einsehbar (rechtes Menü). Näheres zum Verband Ostfriesischer Sachverständiger gibt es unter www.sachverstaendigenverband.de.
Auf Anfrage teilt Jörg Frerichs Namen und Adressen der Sachverständigen mit, die für die gewünschte Begutachtung geeignet sind; Telefon (04941) 1797-35, E-Mail
j.frerichs@hwk-aurich.de.

 

Foto: HWK

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