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Neue Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

erstellt von admin zuletzt verändert: 07.01.2009 07:17

Neue Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

Neue Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

Schlagworte

Innung Kammer

Industrie- und Handelskammern fordern weitere Aussetzung der Gebühr

Ab 1. Januar 2007 soll auf die Unternehmen wieder eine neue Gebühr zukommen. Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht eine Ausweitung der Rundfunkgebühr auf so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ vor. Das sind in erster Linie internetfähige PCs, Notebooks und Handys. Mit dieser Neuregelung sind zusätzliche Belastungen für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben EUR und somit noch keine Rundfunkgebühr zahlen mussten.

PCs mit Internetanschluss sind mittlerweile im Geschäftsalltag unverzichtbare Arbeitsmittel, denn sie dienen der Kommunikation und dem Datenaustausch und werden nicht zum Rundfunkempfang benutzt. Die große Betroffenheit und die Verärgerung in den Unternehmen durch diese zusätzliche Belastung spiegelt das Ergebnis einer repräsentativen gemeinsamen Umfrage der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern wieder. Insgesamt fast 20.000 Unternehmen haben sich beteiligt. Die Umfrage hat ergeben, dass praktisch alle Unternehmen internetfähige PCs als Arbeitsmittel nutzen. Im Übrigen haben die Unternehmen schon deshalb gar keine Wahl, auf diese PC zu verzichten, da sie seit diesem Jahr die Sozialversicherungsdaten ihrer Mitarbeiter elektronisch per Internet übermitteln müssen. Auch die Umsatzsteuervoranmeldungen laufen via Datenhighway. Die Neuregelung belastet zudem nicht nur mit einer Gebühr pro Betrieb, sondern kann gleich mehrfach entstehen. Stehen die PCs mit Internetanschluss in mehreren Filialen, muss das Unternehmen für jede Filiale die Rundfunkgebühr bezahlen. Die Gebühr für ein Gerät fällt auch dann mehrmals an, wenn Büro und Werkstatt getrennt sind und jeweils ein PC vorgehalten wird.

Die rasante technische Entwicklung stellt die Logik des Gebührensystems mehr als in Frage, denn mit den Geräteinnovationen geht einher, dass der Nutzer dieser Geräte keine Entscheidungsfreiheit mehr hat, ob er überhaupt Rundfunk nutzen willl oder nicht EUR zahlen muss er trotzdem. Die IHK-Organisation hält den derzeitigen Gebührenmaßstab - die Geräteanzahl EUR für nicht haltbar.

Die Industrie- und Handelskammern fordern deshalb eine kurzfristige Verlängerung des PC-Moratoriums, also eine weitere Aussetzung dieser neuen Gebühr. Diese Zeit muss genutzt werden, um mittelfristig mit allen Beteiligten über einen neuen Gebührenansatz diskutieren zu können EUR weg von der Anzahl der vorgehaltenen Geräte, hin zu einem nutzerabhängigen Entgelt!

Ansprechpartner: Kristina Strecker, Tel. 0371 6900 1350, Fax: 0371 6900 1333, Email: strecker@chemnitz.ihk.de

IHK Südwestsachsen Internet: www.chemnitz.ihk24.de

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