Handwerkskammer Trier: Lehrlinge zur Prüfung anmelden
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge im Handwerk, die ihre Ausbildungszeit bis zum 30. September 2010 beenden, können sich zur Sommerprüfung 2010 anmelden.
bis zum 15. März 2010
Handwerkskammer Trier: Lehrlinge zur Prüfung anmelden
Handwerkskammer Trier
Loebstr. 18
Schlagworte
Lehrlinge Ausbildung Handwerk Tipp Termin Prüfungen Handwerkskammer
Wie die Handwerkskammer Trier mitteilt, müssen die Unterlagen bis zum 15. März 2010 bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften eingereicht werden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Lehrbetrieb mit Zustim-mung des Lehrlings. Alle regulär zur Prüfung anstehende Lehrlinge sowie die Wiederholungsprüflinge werden von der Kammer bzw. den Kreishandwerkerschaften direkt angeschrieben.
Anträge auf vorzeitige und ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen müssen bis zum 15. März 2010 bei der Handwerkskammer Trier eingereicht werden.
Nähere Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Trier sowie die Kreishandwerkerschaften des Bezirks.
Handwerkskammer Trier
Loebstr. 18
54292 Trier
www.hwk-trier.de


