Aufstieg in die Meisterklasse: mit maßgschneiderter Förderung durch neues Meister-BAfög
Heute tritt das 2. Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetzes(AFBG) -Änderungsgesetz - Meister- BAföG – genannt in Kraft. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die IHK zu Berlin und die Handwerkskammer begrüßen die Novelle.
Die Neuregelung des Meister-BAfög ist ein richtiges Signal.
Aufstieg in die Meisterklasse: mit maßgschneiderter Förderung durch neues Meister-BAfög
IHK Berlin
Staatssekretärin für Arbeit Kerstin Liebich: "Mit dem neuen Gesetz verbessern sich die Bedingungen für all jene, die sich fort- und weiterbilden wollen. Das ist eine gute Nachricht - gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Ich freue mich, wenn viele Fortbildungs- und Aufstiegswillige die mit dem Gesetz verbundenen Chancen nutzen und damit ihrer erfolgreichen beruflichen Zukunft den Weg bereiten würden. Besonders positiv ist die Tatsache, dass auch Weiter-bildungswillige mit Kind noch stärker gefördert werden. Zudem wird Existenzgründerinnen und -gründern der oft nicht einfache Beginn ihrer Selbständigkeit erleichtert, wenn sie Arbeitsplätze schaffen oder ausbilden – ein Schritt in die richtige Richtung."
Geschäftsführers Aus- und Weiterbildung IHK Berlin, Christoph von Knobelsdorff:
„Das neue Meister-BAföG ist flexibler und erfolgsorientierter. Wichtige Forderungen der Wirtschaft wurden bei der Ausgestaltung berücksichtigt: Insbesondere die Möglichkeit, die Weiterbildung unabhängig vom Zeitpunkt zu fördern - bislang wurde lediglich die erste Fortbildung im Anschluss an die Ausbildung bezuschusst. Gleiches gilt für den Teilerlass des gewährten Darlehens bei Bestehen der Prüfung. Insgesamt wird das neue Meister-BAföG Aufstiegswillige
motivieren, ihre Karriere in die eigenen Hände zu nehmen."
Geschäftsführer der Handwerkskammer Berlin Ulrich Wiegand ( i. Bild ) :
„Die Neuregelung des Meister-BAfög ist ein richtiges Signal. Wenn wir dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit sichern wollen, ist eine
kontinuierliche Höherqualifizierung erforderlich. Die Hand- werksorganisationen forderten schon lange eine spürbare Verbesserung der staatlichen Förderung für junge Menschen, die sich der Meisterprüfung stellen. Das Meister-BAfög ist ein wirksames Instrument, um diesen Prozess zu unterstützen, denn berufliche Fortbildung kostet viel Zeit und Geld. Dass auch Zweitfortbildungen gefördert werden und bei Bestehen der Prüfung ein Erlass gewährt wird, schafft zusätzliche Motivation. Die verbesserte Förderung unterstreicht darüber hinaus die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung und trägt nicht zuletzt den gestiegenen Lebens- haltungskosten Rechnung.“
Das Meister-BAföG ist das umfassende Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbe-reichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie
durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/medien-gestützt/Fernunterricht). Es unterstützt seit 1996 die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und
stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräfte-nachwuchses. Potentiellen Existenzgründern bietet es einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Durch die Novelle wird das Gesetz zukunftstauglich gemacht. Fortbildungswillige können jetzt noch besser unterstützt werden. Damit leistet das Gesetz einen hervorragenden Beitrag zur Deckung der Fachkräftelücke unterhalb der Hochschulebene.
Neue bzw. verbesserte Instrumente des Meister-BAföG ab 1. Juli 2009 sind unter anderem:
Nicht mehr nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung wird gefördert.
Eine Leistungskomponente wird eingeführt: Alle, die ihre Fortbildungsprüfung bestanden haben, erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdar-lehens.
Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag bei Vollzeitmaß-nahmen wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreu-ungszuschlag von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss
für Alleinerziehende geben.
Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag wird auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt. Damit wird eine Forderung aus dem Handwerk umgesetzt, der nicht zuletzt vom Land Berlin unterstützt wurde.
Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden fortan noch stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellung eines
neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehensteil-erlass in Höhe von 33 Prozent gewährt wird.
Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migrantinnen und Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland werden verbessert.
Im Jahr 2008 wurden in den Berliner Ämtern für Ausbildungs-förderung 2.279 Geförderte betreut. Mit den neuen Regelungen erhoffen sich die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales einen deutlichen Anstieg der Antrags- und Förderzahlen.
http://www.berlin.de/sen/arbeit/besch-impulse/meister-bafoeg/index.html
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin
Internet: www.ihk-berlin24.de


