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Wachstumsbeschleunigungsgesetz darf nur der Anfang sein.

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 07.11.2009 02:36

„Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist geeignet, die noch sehr labile konjunkturelle Entwicklung zu stützen. In vielen Punkten findet es die Unterstützung des Handwerks."

Das Bundesministerium der Finanzen hat heute den Referentenentwurf für ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgestellt. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): Die Milderung krisenverschärfender Elemente der Unternehmenssteuerreform und des Erbschaftsteuerrechts ist angesichts der Lage der Unternehmen ein richtiger Schritt. Das gilt für die Hinzurechnungsbesteuerung von Mieten bei der Gewerbesteuer und die Einführung eines Wahlrechts zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit einem sofortabzugsfähigen Betrag bis zu 410 Euro. Die Bundesregierung darf hier nicht stehenbleiben. Die Wirtschaft braucht zusätzlich eine weiter gehende Entlastung bei der Besteuerung von Zinsen, Pachten und Leasinggebühren im Rahmen der angekündigten Gemeindefinanzreform, denn die Besteuerung der Substanz gefährdet vielfach den Bestand der Betriebe. Mit der neuen verbesserten Steuerklasse für Geschwister und der Festschreibung des Kriteriums Lohnsumme nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bei der Erbschaftssteuer reagiert die Bundesregierung auf die aktuell schwierige Finanz- und Wirtschaftslage. Sie folgt damit den Appellen des Handwerks. Die vorgesehene steuerliche Entlastung von Familien ist auch ein richtiges Signal für die große Zahl von Familienunternehmen des Handwerks. Die Koalition hat die Einberufung einer Kommission zur grundlegenden Neuausrichtung der Liste der ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen angekündigt. Es wäre folgerichtig, bis zur Fertigstellung eines solchen Gesamtkonzeptes auf Vorfestlegungen zu verzichten.“

 

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