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Insolvenzrecht stärker auf Erhalt gefährdeter Handwerksbetriebe ausrichten.

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 30.03.2010 14:22

Gerade in der Krise muss das Ziel heißen: Sanierung statt Bankrott. Die Reformpläne der Bundesregierung finden beim Handwerk grundsätzlich Unterstützung.

Insolvenzrecht stärker auf Erhalt gefährdeter Handwerksbetriebe ausrichten.

Reform des Insolvenzrechts: „Sanierung statt Bankrott!“

Insolvenzrecht stärker auf Erhalt gefährdeter Handwerksbetriebe ausrichten.

Zentralverband des Deutschen Handwerks

DE Berlin

Schlagworte

Betrieb Betriebsübernahme Zentralverband Konjunktur Gesetz Bundesregierung Zahlungsmoral ZDH Handwerk Insolvenz Politik

Zur Diskussion um eine Reform des Insolvenzrechtes erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:  „Das Insolvenzrecht muss stärker auf den Erhalt der gefährdeten Betriebe ausgerichtet sein.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Schwächen der geltenden Insolvenzordnung offen zu Tage treten lassen; vor allem das im Regelfall  langwierige und häufig allein auf Abwicklung des betroffenen Betriebes ausgerichtete Verfahren, das letztendlich auch die Gläubiger in Bedrängnis bringen und so gesunden Unternehmen schaden kann. Besser ist ein stärker auf Sanierung ausgerichtetes Insolvenzverfahren. Betriebe, die nur durch die Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, erhalten damit eine effektive Grundlage für eine wirtschaftliche Wiederbelebung. Wichtig ist eine Fokussierung auf das Insolvenzplanverfahren sowie die stärkere Einbeziehung der Gläubiger. 

Die Absicht, insolventen Betrieben und ebenso insolventen Verbrauchern bessere Chancen einzuräumen, kann aber auch Anreize für verantwortungslose und hochriskante Geschäfte setzen. Das Handwerk lehnt daher eine Halbierung der Frist zur Restschuldbefreiung auf lediglich drei Jahre ab. Diese Maßnahme leistet nur  einer Kultur des Wirtschaftens auf Kosten anderer Vorschub. Es darf keine Privilegierung solcher Schuldner geben, die Insolvenzordnung muss auf Interessensausgleich abzielen!“

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