BHT bei Rundfunkgebühr zurückhaltend
BHT zur Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs:
Bayerisches Handwerk reagiert zurückhaltend**
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) reagiert mit Zurückhaltung auf den bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont getroffenen Kompromiss, ab dem 1. Januar 2007 eine Grundgebühr von 5,52 Euro für internetfähige PC zu erheben. "Immerhin konnte damit eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen erreicht werden, die die wesentlich höhere Fernsehgebühr von 17,03 Euro vorsahen", betont Heinrich Traublinger, MdL, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Durch die Zweitgerätebefreiung seien zudem nur Betriebe davon betroffen, die bislang weder ein herkömmliches Radio noch einen Fernseher angemeldet haben. Auch betriebliche Autoradios gelten als Befreiungsgrund. Dennoch könne es sich bei dem Kompromiss nur um eine Übergangslösung handeln, so der BHT-Präsident. Traublinger: "PCs sind für unsere Handwerksbetriebe unverzichtbare Arbeitsgeräte, die nicht dem Rundfunkempfang dienen und daher auch generell nicht der Gebührenpflicht unterliegen dürften." Der BHT-Präsident kritisierte, dass trotz der Zweitgerätebefreiung Betriebe mit mehreren Filialen mehrfach belastet werden, wenn sich dort internetfähige PC befinden.
Traublinger begrüßte den Beschluss der Konferenz, innerhalb eines Jahres eine Neuregelung der Rundfunkfinanzierung zu erarbeiten. Der BHT-Präsident: "Entscheidend bei der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung ist, dass die unsinnige und ungerechte Erhebung von Rundfunkgebühren für Arbeitsgeräte abgeschafft und dadurch zusätzliche Kosten für kleine und mittlere Handwerksbetriebe vermieden werden." Jedoch hätte man den Betrieben für den geplanten Übergangszeitraum finanzielle und bürokratische Belastungen ersparen können, so Traublinger.
www.dasbayerischehandwerk.de BHT Bayerischer Handwerkstag


