Sektionen

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Themen für Handwerker Handwerk aktuell BHT bei Rundfunkgebühr zurückhaltend
Redaktionstipp

aktuell empfohlen:Search Engine Submission

Agentur Zukunft  Büro für Nachhaltigkeitsfragen
Networking, Veranstaltungen, Aktivitäten im Medienbereich und Wissenstransfer
 

Handwerker vor Ort suchen
Suchhilfe

Bitte geben Sie zur Suche in den PLZ-Gebieten
die nachfolgenden Orte ( Umkreissuche )ein:

      PLZ-Zone 0: Dresden
      PLZ-Zone 1: Berlin
      PLZ-Zone 2: Hamburg
      PLZ-Zone 3: Hannover
      PLZ-Zone 4: Düsseldorf
      PLZ-Zone 5: Köln
      PLZ-Zone 6: Frankfurt
      PLZ-Zone 7: Stuttgart
      PLZ-Zone 8: München
      PLZ-Zone 9: Nürnberg

Goldsiegel Betriebe des Handwerks

"hm-Goldsiegel" Test für Ihre Webseiten

Arbeit und Aufträge suchen und finden - Jobs für Handwerk und Gewerbe
Marktplatz für Ihre AnzeigenHier Kostenlos.
Aufträge. Angebote.Gesuche. Ausbildung. Lehrstellen.Private Ausschreibungen. Jobs. Material. OnlineShops

auftragssuche_hw.gif

Erst registrieren - dann inserieren - oder Inserate beantworten. oder Webseite mit Ihrem Unternehmensprofil eintragen - Alles Kostenlos! Ohne wenn und aber!

Kammer, Innung oder Verband suchen
Anbieter für Produkte und Dienstleistungen suchen
Veranstaltungen für Handwerk / Gewerbe suchen
 

BHT bei Rundfunkgebühr zurückhaltend

erstellt von admin zuletzt verändert: 07.01.2009 03:41

BHT zur Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs:

BHT bei Rundfunkgebühr zurückhaltend

Bayerisches Handwerk reagiert zurückhaltend**

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) reagiert mit Zurückhaltung auf den bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont getroffenen Kompromiss, ab dem 1. Januar 2007 eine Grundgebühr von 5,52 Euro für internetfähige PC zu erheben. "Immerhin konnte damit eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen erreicht werden, die die wesentlich höhere Fernsehgebühr von 17,03 Euro vorsahen", betont Heinrich Traublinger, MdL, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Durch die Zweitgerätebefreiung seien zudem nur Betriebe davon betroffen, die bislang weder ein herkömmliches Radio noch einen Fernseher angemeldet haben. Auch betriebliche Autoradios gelten als Befreiungsgrund. Dennoch könne es sich bei dem Kompromiss nur um eine Übergangslösung handeln, so der BHT-Präsident. Traublinger: "PCs sind für unsere Handwerksbetriebe unverzichtbare Arbeitsgeräte, die nicht dem Rundfunkempfang dienen und daher auch generell nicht der Gebührenpflicht unterliegen dürften." Der BHT-Präsident kritisierte, dass trotz der Zweitgerätebefreiung Betriebe mit mehreren Filialen mehrfach belastet werden, wenn sich dort internetfähige PC befinden.

Traublinger begrüßte den Beschluss der Konferenz, innerhalb eines Jahres eine Neuregelung der Rundfunkfinanzierung zu erarbeiten. Der BHT-Präsident: "Entscheidend bei der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung ist, dass die unsinnige und ungerechte Erhebung von Rundfunkgebühren für Arbeitsgeräte abgeschafft und dadurch zusätzliche Kosten für kleine und mittlere Handwerksbetriebe vermieden werden." Jedoch hätte man den Betrieben für den geplanten Übergangszeitraum finanzielle und bürokratische Belastungen ersparen können, so Traublinger.

www.dasbayerischehandwerk.de BHT Bayerischer Handwerkstag

Artikelaktionen
Anmelden


Passwort vergessen?
Neuer Benutzer?
Kostenlose Webseite für Handwerker


Erst registrieren - dann eintragen. Sie zahlen nichts!  INFO   -  Username +Passwort verloren? Den Usernamen finden Sie auf Ihrem Webeintrag. Das Passwort bitte hier neu festlegen

« Mai 2012 »
Mai
MoDiMiDoFrSaSo
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
tipp im web

Selbst werkeln: In einem gewissen Rahmen kann man auch in Mietwohnungen selbst Hand anlegen.

 

Vielen Dank, dass Sie diese Seite handwerkermarkt für Handwerk und Gewerbe besucht haben.