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Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung

erstellt von admin zuletzt verändert: 07.01.2009 03:14

Bund erweitert CO2-Gebäudesanierungsprogramm Lüneburg/Stade.- Ab dem 1. Januar 2007 können Eigentümer von Wohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäusern einen Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Energieeinsparung in Anspruch nehmen. Damit besteht für Privatpersonen, die Sanierungsmaßnahmen planen, zukünftig die Möglichkeit, zwischen Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen zu wählen.

Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung

Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung

Schlagworte

Fördermittel

 Gefördert werden im erweiterten CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch Maßnahmen in jüngeren Gebäuden, die bis zum 31.12.1994 errichtet worden sind. Voraussetzung für die Förderung mit Zuschüssen oder Darlehen ist, dass die Sanierung von Fachunternehmen durchgeführt wird. Handwerker, die im Sanierungsbereich tätig sind, sollten ihre Kunden rechtzeitig über die erweiterten Fördermöglichkeiten informieren. Tipps und Informationen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm gibt es auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de. Außerdem steht Dipl.-Ing. (FH) Colette Bomnüter als Beauftragte für Innovation und Technologietransfer der Handwerkskammer Lüneburg-Stade unter Tel. 04131 712-194 für Rückfragen zur Verfügung.


Handwerkskammer Lüneburg-Stade

Friedenstraße 6
21335 Lüneburg
Internet: www.hwk-lueneburg-stade.de

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