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Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 06.01.2012 21:20

Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.

Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35

DE 65760 Eschborn

Schlagworte

Fördermittel Messe Handwerker Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Finanzen Ausland Wirtschaftsförderung Handwerksbetriebe Messestand Handwerk Mittelstand Ausstellungen

Für junge und innovative Unternehmen stehen 2012 noch mehr Fördermittel bereit, um sich auf internationalen Leitmessen – darunter viele handwerksrelevante - zu präsentieren.

Begünstigte

Begünstigte sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.
  • Art der Förderung

    Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % bzw. 30 % zu übernehmen.

    Entscheidungsgrundlage

    Richtlinie über die Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland  vom 11. August 2009 (BAnz. Nr. 122 Seite 2842)

    Antragsfrist / Antragstellung

    Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim BAFA einzureichen. Da nur förderfähige Aussteller an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen können, wird die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

    Ansprechpartner

    Im administrativen Bereich

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Referat 414
    Frankfurter Str. 29 – 35
    65760 Eschborn
    Telefon: +49 (0)6196 908-409
    Telefax: +49 (0)6196 908-500

    Kontaktaufnahme  E-Mail

    Für politische Grundsatzfragen

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
    Referat V C 4
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn
    Telefon: +49 (0)228 615-4113
    Telefax: +49 (0)228 615-4380

    Für Information / Beratung zur Teilnahme an internationale Leitmessen

    Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)
    Littenstraße 9
    10179 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 24000-0
    Telefax:  +49 (0)30 24000-320

    Weitere Informationen

    Der Flyer „Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ enthält zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Gemeinschaftsständen. Diese Broschüre kann kostenfrei beim AUMA (Postadresse siehe Ansprechpartner) bezogen werden. Diese Informationen können ebenfalls über die AUMA-Homepage abgerufen werden.

     quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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