Sektionen

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Themen für Handwerker Arbeitsschutz, Gesundheit, Prävention Betriebliche Gesundheitsförderung jetzt steuerlich begünstigt
Redaktionstipp

aktuell empfohlen:Search Engine Submission

Agentur Zukunft  Büro für Nachhaltigkeitsfragen
Networking, Veranstaltungen, Aktivitäten im Medienbereich und Wissenstransfer
 

Handwerker vor Ort suchen
Suchhilfe

Bitte geben Sie zur Suche in den PLZ-Gebieten
die nachfolgenden Orte ( Umkreissuche )ein:

      PLZ-Zone 0: Dresden
      PLZ-Zone 1: Berlin
      PLZ-Zone 2: Hamburg
      PLZ-Zone 3: Hannover
      PLZ-Zone 4: Düsseldorf
      PLZ-Zone 5: Köln
      PLZ-Zone 6: Frankfurt
      PLZ-Zone 7: Stuttgart
      PLZ-Zone 8: München
      PLZ-Zone 9: Nürnberg

Goldsiegel Betriebe des Handwerks

"hm-Goldsiegel" Test für Ihre Webseiten

Arbeit und Aufträge suchen und finden - Jobs für Handwerk und Gewerbe
Marktplatz für Ihre AnzeigenHier Kostenlos.
Aufträge. Angebote.Gesuche. Ausbildung. Lehrstellen.Private Ausschreibungen. Jobs. Material. OnlineShops

auftragssuche_hw.gif

Erst registrieren - dann inserieren - oder Inserate beantworten. oder Webseite mit Ihrem Unternehmensprofil eintragen - Alles Kostenlos! Ohne wenn und aber!

Kammer, Innung oder Verband suchen
Anbieter für Produkte und Dienstleistungen suchen
Veranstaltungen für Handwerk / Gewerbe suchen
 

Betriebliche Gesundheitsförderung jetzt steuerlich begünstigt

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 07.01.2009 07:04

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Rolf Schwanitz: "Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird Bürokratie abgebaut."

Denn aufwendige Einzelfall-Prüfungen entfallen. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.

Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.

Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Weitere Informationen dazu
Pauls Schreibtischübungen
Prävention - 16. Juli 2008
Mehr erfahren zu: Pauls Schreibtischübungen

Bewegung und Gesundheit
Prävention - 19. Juni 2008
Mehr erfahren zu: Bewegung und Gesundheit
 

Artikelaktionen
Anmelden


Passwort vergessen?
Neuer Benutzer?
Kostenlose Webseite für Handwerker


Erst registrieren - dann eintragen. Sie zahlen nichts!  INFO   -  Username +Passwort verloren? Den Usernamen finden Sie auf Ihrem Webeintrag. Das Passwort bitte hier neu festlegen

« Mai 2012 »
Mai
MoDiMiDoFrSaSo
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
tipp im web

Selbst werkeln: In einem gewissen Rahmen kann man auch in Mietwohnungen selbst Hand anlegen.

 

Vielen Dank, dass Sie diese Seite handwerkermarkt für Handwerk und Gewerbe besucht haben.