Aufwendungen bei Immobilien
Aufwendungen bis 4.000 Euro bei Immobilien sofort abziehbar
Als Vermieter investieren Sie regelmäßig in Ihre Immobilie. Wenn die Kosten hoch sind und eine wesentliche Verbesserung erzielt wird, dürfen Sie die Kosten nur über die Nutzungsdauer abschreiben.
Wenn Sie höhere Kosten sofort abschreiben wollen, dann müssen Sie nachweisen, dass es sich um reinen Erhaltungsaufwand handelt.
Kosten bis 4.000 Euro netto dürfen Sie aus Vereinfachungsgründen immer sofort voll geltend machen.
Bundesfinanzhof, Urteile Az. X R 39/97 und IX R 52/00 vom 12.9.2001; R 157 Abs. 2 EStR 2003


