Arbeitslos? - was gibt Vater Staat
Arbeitslosmeldung bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit möglich
Seit 1. Januar 2004 können sich Arbeitnehmer bereits drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, bisher waren es zwei Monate. Bereits zu diesem Zeitpunkt können sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit Wirkung zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit stellen.
Von der Arbeitslosmeldung zu unterscheiden ist die persönliche Arbeitsuchendmeldung, die unverzüglich nach Kenntnis von dem Ende eines Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Wer sich nicht umgehend nach Erhalt einer Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages arbeitsuchend meldet, dem drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld von bis zu 1.500 Euro
** Arbeitslosengeld auch bei nicht geförderter Weiterbildung möglich**
Arbeitslose, die auf eigene Kosten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können seit dem 1. Januar unter bestimmten Voraussetzungen während des Kurses weiter Arbeitslosengeld beziehen. Damit soll unterstützt werden, dass sie eigeninitiativ ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen an die ständig wachsenden und wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.
Der zuständige Vermittler muss der Teilnahme vorher zustimmen. Der Arbeitslose ist verpflichtet, die Maßnahme sofort abzubrechen, wenn eine berufliche Eingliederung möglich ist.
** Eingliederungszuschüsse vereinfacht **
Die Bestimmungen zu den Eingliederungszuschüssen sind zum 1. Januar 2004 vereinfacht und gestrafft worden. Künftig wird es nur noch zwei Arten dieses erfolgreichen Förderinstrumentes geben.
Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ersetzen die bisherigen Zuschüsse bei Einarbeitung, erschwerter Vermittlung und für ältere Arbeitnehmer. Die Förderungssumme kann bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monate betragen. Bei Arbeitnehmern über 50 Jahren ist ein Förderzeitraum von drei Jahren möglich.
Darüber hinaus gibt es weiterhin Eingliederungszuschüsse für behinderte Menschen. Hier hat sich bei der Höhe und Dauer der Förderung nichts geändert.


