Verschärfung der Anforderungen an Registrierkassen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, durch eine Änderung der Abgabenordnung die administrativen Pflichten und die damit verbundenen technischen Anforderungen in Bezug auf Registrierkassen erheblich zu verschärfen.
Mit dieser Rechtsänderung soll die Sicherung der Daten in Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, sowie Taxametern und Wegstreckenzählern für Mietwagen mit einer Registrierkassenfunktion gegen Manipulation erreicht werden.
Verschärfung der Anforderungen an Registrierkassen
Handwerkskammer Cottbus
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Nach dem Gesetzentwurf soll eine Dokumentation der Buchung von Betriebseinnahmen durch Registrierkassen mittels einer Signatureinheit (Smart Card) und gesonderter elektronischer Ablage der erforderlichen Daten vorgesehen werden. Auch soll eine sog. Kassen Nachschau für die Finanzbehörden verankert werden, nach dem diese während der Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb der Außenprüfung Grundstücke und Räume von Unternehmen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von elektronischen Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion sowie Taxametern berechtigt werden. Die für Unternehmen erforderliche Signatur soll hierzu durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben, die Kosten aber vom Steuerpflichtigen getragen werden. Die Verletzung der Regelungen soll als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden.
Mit dieser Rechtsänderung soll die Sicherung der Daten in Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, sowie Taxametern und Wegstreckenzählern für Mietwagen mit einer Registrierkassenfunktion gegen Manipulation erreicht werden. Als Begründung wird angeführt, dass die modernen elektronischen Registrierkassen und Taxameter Manipulationen möglich machen würden, die als solche nicht erkennbar sind und allenfalls durch aufwändige Verprobungen nachgewiesen werden können. Erfassen sollen die neuen Regelungen insbesondere Einzelhandel, Gastronomie und Taxiunternehmen.
Der ZDH hat gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft zu den Verschärfungen der steuerlichen Anforderungen an Registerkassen, wie sie in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches Viertes Buch und anderer Gesetze vorgesehen ist, eine gesonderte Stellungnahme abgegeben.
Hierin haben wir insbesondere den großen finanziellen Aufwand kritisiert, den eine Umstellung der Kassensysteme im vorgesehenen Umfang für die Betriebe bedeuten würde.
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus


