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Schnupperlehre - schnell eine Falle für Handwerksbetriebe.

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 21.05.2009 01:31

Die Schnupperlehre eines 14-jährigen Schülers im Oberallgäu brachte dem Schreinermeister, der den Jugendlichen in den Osterferien beschäftigte nicht nur viel Ärger, sondern auch eine Anzeige wegen „Kinderarbeit“, sowie eine Geldstrafe über 200,00 Euro ein. Ein Beamter des Gewerbeaufsichtsamts der Regierung von Schwaben hatte dies bei einem Routinebesuch festgestellt.

Bei der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) wird dieser Sachverhalt differenziert beurteilt:

Grundsätzlich verbietet das Jugendarbeitschutzgesetz (§5 JArbSchG) die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren. So gesehen ist die Rechtslage und damit verbundenen Folgen klar geregelt. Allerdings gilt diese Altersgrenze bei schulisch organisierten Praktika und Schnupperlehren nicht. Hier ist es durchaus möglich, dass Jugendliche unter 15 Jahren ein Betriebspraktikum absolvieren.

 

Schulische Praktika bevorzugen

 

Die Handwerkskammer für Schwaben (HWK) rät daher ihren Betrieben schulisch-organisierte Praktika zu bevorzugen. In einem Informationsblatt für die Unternehmen wird bei privat vereinbarten Schnupper-lehren klar darauf hingewiesen, die Altergrenze von 15 Jahren zu beachten. Ebenso wird in allen Veranstaltungen der Berufsausbildung für Lehrlings-warte, Erstausbilder und Handwerksunternehmer, sowie in der Ausbildungsberatung der HWK darauf aufmerksam gemacht.

 

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen

 

Für HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner ist jedoch im Fall des 14-jährigen Schülers im Oberallgäu mit Anzeige und Geldstrafe des Guten zuviel geschehen: „Es sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Eine Verwarnung und ein klärendes Gespräch wäre hier Ziel führender gewesen. Speziell im Handwerk besteht bei den Betrieben eine hohe Bereitschaft Jugendlichen mittels einer Schnupperlehre Einblick in die berufliche Tätigkeit zu geben. Mit dieser Vorgehensweise des Gewerbe- aufsichtsamt ist neben viel Ärger eine hohe Verunsicherung der Unternehmen erreicht worden. Das ist in der augenblicklichen Lage auf dem Ausbildungsmarkt mehr als kontraproduktiv.“

 

Handwerk fordert seit Jahren Gesetzesänderung für Schnupperlehren

 

Das Handwerk thematisiert über seinen Zentralverband (ZDH) in Berlin seit Jahren eine Gesetzesänderung speziell für Schnupperlehren im Jugendarbeits-schutzgesetz. „Angesichts der zunehmenden Nachfrage von Schülerinnen und Schülern der 8. und 9. Klassen an die Betriebe ist es dringend erforderlich diese Regelung zu überarbeiten,“ fordert Wagner ein Änderung der Gesetzeslage. „Auf der einen Seite wird eine frühe Berufsorientierung immer stärker gefordert, auf der anderen Seite schieben Gesetze diesem Vorhaben einen Riegel vor. Das macht keinen Sinn,“ so Wagner weiter.

 

HWK Schwaben nimmt Kontakt mit Regierung auf

 

Aufgrund des Vorfalls im Oberallgäu strebt die Handwerkskammer für Schwaben ein Gespräch mit Regierungspräsident Karl Scheufele an. „Wir werden den Regierungspräsidenten bitten, in diesem für die Wirtschaft sensiblen Bereich ‚mehr Fingerspitzen-gefühl’ des Gewerbeaufsichtsamtes walten zu lassen,“ erläutert Wagner die Forderung der Handwerks-kammer.

 

Für Betriebe, die nun kurz vor den Pfingstferien stehen und verunsichert sind, wie sie sich zu verhalten haben, hat die HWK Schwaben auf ihrer homepage unter www.hwk-schwaben.de das Informationsblatt zum Download bereitgestellt.

 

Handwerkskammer für Schwaben

Siebentischstraße 52-58

86161 Augsburg

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