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Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 - Muster zur Unternehmer-Erklärung

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 04.11.2009 13:21

Unternehmen, die Bau- oder Umbau-Projekte ausführen, müssen künftig eine Erklärung abgeben, dass die jeweiligen Arbeiten die Anforderungen der EnEV einhalten.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt von Unternehmen, die Bau- oder Umbau-Projekte ausführen, eine Erklärung, dass die jeweiligen Arbeiten die Anforderungen der EnEV einhalten. Geregelt ist dies in § 26 a Absatz 1. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt entweder eine Einzelbescheinigung oder eine Erklärung als Bestandteil der  Rechnung.
Innungs-Tischler und -Schreiner erhalten Muster der empfohlenen Bescheinigungen bei ihren zuständigen Landesfachverbänden. „Beide Erklärungen, die wir anbieten, genügen den Anforderungen“, sagt BHKH-Hauptgeschäftsführer Peter Schreiber. „Sie bestätigen kurz und klar die Einhaltung der EnEV.“

 

BUNDESVERBAND HOLZ UND KUNSTSTOFF

Bundesinnungsverband für das Tischler-/Schreinerhandwerk,

für Baufertigteilmonteure und Bestatter

Littenstr. 10

10179 Berlin

Internet: www.bhkh.de

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