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Arbeitsrecht spannt "Schutzschirm für Arbeitnehmer"

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 03.03.2009 01:59

Das deutsche Arbeitsrecht bietet gerade angesichts von drohenden Entlassungswellen einen wichtigen "Schutzschirm für Arbeitnehmer". Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von PD Dr. Marlene Schmidt.* Die rechtlichen Regelungen sorgen dafür, dass Beschäftigte auch in Zeiten der Wirtschaftskrise von ihren Arbeitgebern nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden können.

So müssen Kündigungsentscheidungen transparent und überprüfbar ablaufen. Bei geplanten Massenentlassungen bremsen besondere Bestimmungen über Meldepflichten oder Sperrfristen die Kündigungsdynamik. Sozialpläne können die Härte des Jobverlustes zumindest etwas mildern.

Wer kann Kurzarbeit beantragen? Wann kann der Arbeitgeber "dringende betriebliche Gründe" für eine Kündigung geltend machen? Wie funktioniert die "Sozialauswahl"? Welche Rechte hat der Betriebsrat? Dr. Marlene Schmidt, Rechtsanwältin in Frankfurt/Main und Privatdozentin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, hat für die Hans-Böckler-Stiftung auf knapp 20 Seiten die zentralen Bestimmungen des Arbeitsrechts zusammengestellt und erläutert.* Eine Kurzdarstellung bietet der neue Böckler Impuls 4/2009 (siehe unten).

Resümee der Rechtswissenschaftlerin: "Das deutsche Arbeitsrecht stellt ein die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer fein ausbalancierendes Gefüge an Schutzmechanismen bereit." Für Beschäftigte bedeute das zwar durchaus keinen lückenlosen Schutz: Entlassungen, zu denen der Arbeitgeber entschlossen ist, könnten nur selten ganz verhindert werden. "Die skizzierten Bestimmungen sorgen jedoch dafür, dass Kündigungen möglichst sozial erträglich erfolgen." Ein weiterer wesentlicher Befund: Viele rechtliche Mechanismen, die Arbeitnehmer in einer wirtschaftlichen Krise schützen können, greifen nur, wenn es einen Betriebsrat gibt: "In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, laufen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Kurzarbeit, bei Kündigungen und Massenentlassungen und vor allem die Verpflichtung zur Vereinbarung eines Sozialplans schlicht leer",, schreibt Schmidt. Und weist darauf hin, dass Beschäftigte in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern jederzeit einen Betriebsrat gründen können.

"Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger gesellschaftlicher Stabilitätsfaktor, weil es Millionen Menschen das Gefühl von Berechenbarkeit gibt", sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Arbeitsrechtlerin und Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung. "Deshalb ist es uns wichtig, kurz und verständlich über alle wesentlichen Themen zu informieren, mit denen Beschäftigte jetzt konfrontiert sein können." Während über die Vorschriften des individuellen Kündigungsschutzes in den Medien immer wieder berichtet würde, seien beispielsweise die Schutzregeln im Falle von größeren Entlassungswellen wenig bekannt: "Welcher Arbeitnehmer kennt die Bestimmung, dass Massenentlassungen bei der Arbeitsagentur angezeigt werden müssen, die dann zunächst eine Entlassungssperre von einem Monat verhängt? Und wer weiß schon, dass diese Regelungen bereits greifen, wenn in einem Betrieb mit 20 bis 60 Beschäftigten mehr als fünf Mitarbeiter innerhalb eines Monats entlassen werden sollen?"  

Marlene Schmidt: Schutzschirm für Arbeitnehmer. Analyse im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Download unter: www.boeckler.de/pdf/wsi_schmidt_schutzschirm_2008.pdf

 

Hans-Böckler-Stiftung

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