Sektionen

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Webtipps

Kostenlos fragen: Deutsche befragen in Sachen private Finanzen und Steuern immer öfter das Netz..

Versicherungs-Ratgeber für Handwerk und Gewerbe. Sie fragen - wir antworten.

Anwalt oder Steuerberater suchen - hier

Webtipp Finanzen

Handwerkertipps der Volksbank Schmallenberg eG

Täglich aktuelle Steuertipps für Ihre Einkommensteuererklärung finden Sie auf konz-steuertipps.de

Für das Thema Immobilienfinanzierung präsentiert Monetos.de Wissenswertes und einen Anbietervergleich.

Tipps zur Eigenheim-Finanzierung finden sie hier

Krankenversicherung Vergleich

Finanz Verzeichnis

Redaktionstipp

aktuell empfohlen:Search Engine Submission

Agentur Zukunft  Büro für Nachhaltigkeitsfragen
Networking, Veranstaltungen, Aktivitäten im Medienbereich und Wissenstransfer
 

Handwerker vor Ort suchen
Suchhilfe

Bitte geben Sie zur Suche in den PLZ-Gebieten
die nachfolgenden Orte ( Umkreissuche )ein:

      PLZ-Zone 0: Dresden
      PLZ-Zone 1: Berlin
      PLZ-Zone 2: Hamburg
      PLZ-Zone 3: Hannover
      PLZ-Zone 4: Düsseldorf
      PLZ-Zone 5: Köln
      PLZ-Zone 6: Frankfurt
      PLZ-Zone 7: Stuttgart
      PLZ-Zone 8: München
      PLZ-Zone 9: Nürnberg

Goldsiegel Betriebe des Handwerks

"hm-Goldsiegel" Test für Ihre Webseiten

Arbeit und Aufträge suchen und finden - Jobs für Handwerk und Gewerbe
Marktplatz für Ihre AnzeigenHier Kostenlos.
Aufträge. Angebote.Gesuche. Ausbildung. Lehrstellen.Private Ausschreibungen. Jobs. Material. OnlineShops

auftragssuche_hw.gif

Erst registrieren - dann inserieren - oder Inserate beantworten. oder Webseite mit Ihrem Unternehmensprofil eintragen - Alles Kostenlos! Ohne wenn und aber!

Kammer, Innung oder Verband suchen
Anbieter für Produkte und Dienstleistungen suchen
Veranstaltungen für Handwerk / Gewerbe suchen
 

Durchsetzung von Forderungen im (Bau-)Handwerk

erstellt von admin zuletzt verändert: 07.01.2009 02:03

Forderungsausfall:

Durchsetzung von Forderungen im (Bau-)Handwerk

Schlagworte

Anwalt

Durchsetzung von Forderungen im (Bau-)Handwerk

Was tun bei Forderungsausfall im Handwerk und der Bauindustrie? Ein in Vergessenheit geratenen Gesetz kann helfen, Forderungen durchzusetzen : Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB) .

Welcher Handwerker oder Bauunternehmer war noch nicht davon betroffen: Die vertraglich geschuldeten Werkleistungen sind mangelfrei erbracht, die Werklohnforderung ist jedoch wegen Insolvenz der auftraggebenden GmbH nicht durchsetzbar, obwohl diese in ausreichendem Umfang Baugelder erhalten, diese aber zweckwidrig verwendet hat.

Derartige Forderungsausfälle von Bauhandwerkern sollen durch das GSB vermieden werden, indem die Verwendung des Baugeldes seitens des Baugeldempfängers für eigene Zwecke sowie die Verwendung für die Bezahlung von Forderungen aus alten Bauvorhaben, also das sogenannte “Löcher stopfen”, straf EUR und zivilrechtlich sanktioniert werden.

  • Herzstück des Gesetzes ist § 1 Abs.1 GSB , wonach der Empfänger von Baugeld verpflichtet ist, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen zu verwenden, die an der Herstellung des Baues auf Grund eines Werk-, Dienst EUR oder Lieferungsvertrages beteiligt sind.

  • Nach dieser Vorschrift ist dem Baugeldempfänger nicht nur unter Strafandrohung gem. § 5 GSB die zweckwidrige Verwendung des ihm zur Verfügung stehenden Baugeldes untersagt, sondern die Regelung gebietet ihm darüber hinaus explizit, das Baugeld zur Befriedigung der Bauforderungen zu verwenden.

    Baugeldempfänger ist derjenige, der das Baugeld zur Bestreitung der Baukosten erhält, also die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über das Baugeld hat. Dies können natürliche und juristische Personen, Kapital- oder Personengesellschaften sein. Typische Baugeldempfänger sind u.a. Bauträger, Generalunter-/ übernehmer oder auch Verkäufer von schlüsselfertigen Häusern.

    Bei den von vorgenannten Personen empfangenen Geldern muss es sich um Baugelder handeln. Dies sind, gem. § 1 Abs.3 GSB, Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues in der Weise gewährt werden, dass zur Sicherung der Ansprüche des Geldgebers, eine Hypothek oder Grundschuld an dem zu bebauenden Grundstück entsteht oder die Übertragung des Eigentums erst nach gänzlicher oder teilweiser Herstellung des Baues erfolgen soll.

    Als solche Geldbeträge, die zum Zweck der Betreitung der Kosten eines Baues gewährt werden, gelten insbesondere solche, deren Auszahlung ohne nähere Bestimmung des Zweckes der Verwendung nach Maßgabe des Fortschreitens des Baues erfolgen soll.

    Der Baugeldbegriff setzt demnach drei Elemente voraus:

    ::: die Zweckbestimmung zur Bestreitung der Baukosten (im Darlehensvertrag),

    ::: die Gewährung von Geldbeträgen (seitens eines Kreditgebers) und

    ::: die Sicherung des Geldgebers durch Grundpfandrechte.

    Verstößt ein Baugeldempfänger schuldhaft gegen die Verwendungspflicht, steht den Baugläubigern, also u.a.

    ::: Generalunter-/ übernehmern (evtl. gegen Darlehensnehmer/ Bauherren),

    ::: Bauunternehmern (evtl. gegen Generalunter-/übernehmer oder Bauherren),

    ::: Subunternehmern (evtl. gegen Bauunternehmer, Generalunter-/übernehmer oder Bauherren)

    ein Schadensersatzanspruch gegen ihn zu. Die Höhe ergibt sich aus der nicht bezahlten Werklohnforderung, soweit diese Forderung nicht den, vom Baugeldempfänger zweckwidrig verwendeten Baugeldbetrag übersteigt.

    Eigentlich interessant aber ist dieser Schadenersatzanspruch für Bauhandwerker deshalb, weil neben der juristischen Person (also beispielsweise einer GmbH oder GmbH & Co. KG) auch diejenigen Personen haften, die als Organ oder Mitglied eines Organs (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) schuldhaft gegen die Verwendungspflicht aus § 1 Abs.1 GSB verstoßen haben.

    Insbesondere bei Insolvenz von juristischen Personen bietet das aus dem Jahre 1909 stammende GSB daher häufig eine gute Möglichkeit, den (oft noch zahlungsfähigen) Geschäftsführer persönlich auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

    27.07.2006 quelle: RA Markus Hengelbrock sponsored by Advogarant

    Artikelaktionen
    Anmelden


    Passwort vergessen?
    Neuer Benutzer?
    Kostenlose Webseite für Handwerker


    Erst registrieren - dann eintragen. Sie zahlen nichts!  INFO   -  Username +Passwort verloren? Den Usernamen finden Sie auf Ihrem Webeintrag. Das Passwort bitte hier neu festlegen

    « Mai 2012 »
    Mai
    MoDiMiDoFrSaSo
    123456
    78910111213
    14151617181920
    21222324252627
    28293031
    tipp im web

    Selbst werkeln: In einem gewissen Rahmen kann man auch in Mietwohnungen selbst Hand anlegen.

     

    Vielen Dank, dass Sie diese Seite handwerkermarkt für Handwerk und Gewerbe besucht haben.