Sicherheit bei Sportveranstaltungen
28.09.07--- Innenministerium und Bayerischer Fußball-Verband gemeinsam gegen Gewalt im Stadion--- Beckstein und Präsident Koch unterzeichnen Vereinbarung zur Verbesserung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen in der Bayernliga und den Landesligen.
v.l.: Präsident des Bayer. Fußball-Verbands Dr. Rainer Koch, Innenminister Dr. Günther Becksein
Sicherheit bei Sportveranstaltungen
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Nach der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland häuften sich bundesweit gewalttätige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen, insbesondere unterhalb der Regionalligen. Bayern liegt in der sogenannten Gewaltskala zwar bundesweit an vorletzter Stelle. In der Saison 2006/2007 wurden weder in der Bayernliga noch in den drei Landesligen strukturelle Gewaltprobleme festgestellt. In 342 Spielen in der Bayernliga wurden lediglich 16 Straftaten registriert, in den rund 1.000 Spielbegegnungen der Landesligen mussten lediglich 19 Straftaten verfolgt werden, davon fünf Fälle von Körperverletzungen. "Wir wollen uns aber nicht auf unseren Erfolgen ausruhen, sondern dem Phänomen des Hooliganismus weiterhin entschieden entgegentreten. Dabei haben wir das Problemfanpotenzial von derzeit bayernweit 255 Personen aus der Anhängerschaft von acht Vereinen unterhalb der Profiligen im besonderen Fokus", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung zur Verbesserung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen in der Bayernliga und den Landesligen mit dem Präsidenten des Bayerischen Fußball-Verbands, Dr. Rainer Koch am Freitag, 28. September 2007 in München. "Ich bewerte diese gemeinsame Vereinbarung einer engen Kooperation zwischen der bayerischen Polizei, den Sicherheitsbehörden, dem Bayerischen Fußball-Verband und seinen Vereinen als einen ebenso unerlässlichen wie wichtigen Schulterschluss zur Bewahrung der friedensstiftenden Werte des Fußballsports für das gesellschaftliche Leben in Bayern", so Koch. Dieser erläuterte außerdem die vom Bayerischen Fußball-Verband mit Wirkung vom 1. Juli 2007 erlassenen Sicherheitsrichtlinien. Die Vereinbarung zur Verbesserung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen in der Bayernliga und in Landesligen und die Sicherheitsrichtlinien des Bayerischen Fußball-Verbands sind im Internet unter http://www.stmi.de abrufbar.
Die von Beckstein und Koch unterzeichnete Vereinbarung ist Grundlage für eine enge Kooperation zwischen bayerischer Polizei, Sicherheitsbehörden, Bayerischem Fußball-Verband und den Vereinen. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit aller Verantwortungsträger, um die Sicherheit bei Fußballspielen in den bayerischen Ligen zu gewährleisten. Wesentliche Elemente des Maßnahmenkonzeptes sind die intensivere Kooperation zwischen den Beteiligten sowie die verbesserte Erkenntnisgewinnung und polizeilicher Informationsaustausch als Grundlage für angemessene Einsatzmaßnahmen. Eine wichtige Rolle kommt der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS-Bayern) beim Polizeipräsidium München zu, die als Zentralstelle für Bayern die Sammlung, Auswertung und Dokumentation aller Informationen zu Sportveranstaltungen übernimmt und diese an die Beteiligten steuert. Beckstein: "Künftig wird die LIS-Bayern diese aus den Profi-Ligen bewährten Verfahrensweisen auch für die Spiele der bayerischen Top-Ligen anwenden. Darüber hinaus wird die LIS-Bayern auch das erstmals für die Saison 2006/2007 erstellte Lagebild Bayern fortschreiben und den unmittelbaren Informationsaustausch mit dem Bayerischen Fußball-Verband sicherstellen." Bei Bedarf sollen künftig auch wie in den Profi-Ligen seit Jahren üblich auch in einzelnen Spielen der Bayernliga oder der Landesligen szenekundige Beamte eingesetzt werden. Zusätzlich werden die einschlägig in Erscheinung getretenen Problem-Fans in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert.
Die Vereine ihrerseits benennen Sicherheitsbeauftragte als zentrale Ansprechpartner in allen Sicherheitsfragen. "Damit wird sichergestellt, dass Defizite vor Ort schneller erkannt und erforderliche Maßnahmen effektiver umgesetzt werden können. Neben den Anforderungen an die bauliche Sicherheit in den Stadien, um zum Beispiel rivalisierende Fantgruppen zu trennen, werden die Sicherheitsbehörden zur Erhöhung der Sicherheitsstandards öffentlich-rechtliche Stadionordnungen erlassen", so der Minister. Verbesserungsmöglichkeiten sieht Beckstein ferner beim Einsatz von Ordnungsdiensten, kommt doch gerade professionellen Einlasskontrollen beim Betreten der Spielstätten bei Risikospielen eine besondere Bedeutung zu. "Schließlich streben wir analog zu den bundesweiten Stadionverboten des DFB eine bayernweite Regelung an. Nur mit einem Stadionverbot für unbelehrbare Problem-Fans können wir sicherstellen, dass dieses Klientel unsere Spiele nicht stört", so Beckstein. Das gesamte Maßnahmenkonzept wird im Laufe der aktuellen Saison sukzessive umgesetzt.
Der Bayerische Fußball-Verband hat mit Wirkung vom 1. Juli 2007 Sicherheitsrichtlinien erlassen. Diese sehen laut Präsident Dr. Koch vor, dass jeder Verein der Bayernliga und der Landesliga einen Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen und dem Verbandsspielleiter vor Beginn des jeweiligen Spieljahres zu benennen hat. Ein ausreichender und geschulter Ordnungsdienst hat die Sicherheit und Ordnung in und neben dem Stadion zu gewährleisten. Stichprobenartige Einlasskontrollen sind in jedem Fall durchzuführen. Der Heimverein hat ausreichend gekennzeichnetes und geschultes Ordnungspersonal zu stellen. Bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko bzw. Spielen mit erhöhtem Zuschaueraufkommen ist auf Anforderung durch den Bayerischen Fußball-Verband spätestens eine Woche vor dem Spiel ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Das Mitführen und Verwenden von Waffen, sonst gefährlichen Gegenständen und Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen innerhalb des Stadionsbereiches ist verboten. Verboten ist weiterhin, rassistische, fremdenfeindliche oder politisch radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten. Verboten ist auch, nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen zu besteigen oder zu übersteigen sowie nicht für Besucher zugelassene Bereiche zu betreten. Sichtbar alkoholisierte sowie aggressive, randalierende Fans erhalten keinen Zutritt bzw. werden des Stadions verwiesen. Im Wiederholungsfall ist gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen. Der Getränkeausschank ist ausschließlich in Papp- oder Kunststoffbechern zulässig.


