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Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

erstellt von admin zuletzt verändert: 07.01.2009 03:31

11.12.2007---Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Erbschaft- und Schenkungsteuer begrüßt der Bund der Steuerzahler die Nachbesserungen im Gesetzentwurf. So trägt die Konkretisierung des neuen Abzugsbetrages beim betrieblichen Vermögen dazu bei, dass Unternehmen bei Einhaltung der Verschonungsregeln bis zu einem Verkehrswert von 1 Million Euro steuerfrei übergeben werden können. So wird jetzt sichergestellt, dass Kleinbetriebe nach neuem Recht nicht schlechter gestellt werden, als bisher.

Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

Nach der ursprünglichen Fassung des Referentenentwurfs wäre dies bei vielen Kleinbetrieben der Fall gewesen, selbst wenn sie die geforderten Verschonungsregeln eingehalten hätten. Auf dieses Problem hat der Bund der Steuerzahler immer wieder aufmerksam gemacht. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, sagte dazu: „So gibt es auch für die weiteren Beratungen Hoffnungen, da verantwortliche Politiker offensichtlich nicht beratungsresistent sind.“<br />Die Nachbesserungen beim neuen Abzugsbetrag beim Betriebsvermögen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere müssen jetzt auch die so genannten Verschonungsregeln beim Übergang von Betriebsvermögen realitätsnah und praktikabel gestaltet werden. Die bislang vorgegebenen langen Fristen von 10 bzw. 15 Jahren sind realitätsfremd. Sie führen dazu, dass das politische Ziel, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, in vielen Fällen nicht erreicht wird. <br />Auch die Ausweitung des Bewertungsabschlages für vermietete Wohnimmobilien von 10 auf 15 Prozent geht noch nicht weit genug. Vor allem wird es aber wichtig sein, dass im Gesetzgebungsverfahren ein praktikabler Ansatz für die Bewertung der Vermögensarten gefunden wird. Dies muss im Gesetz und nicht in Rechtsverordnungen geregelt werden. Solange nicht klar ist, wie die Bewertung erfolgen soll, darf das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht verabschiedet werden. Däke: „Es ist, als würde ein Kuckucksei verabschiedet werden. Wir bauen ein Nest und warten, was heraus kommt.“ <br /><br />Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.<br />

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