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ARBÖ: “Winterreifen-Einmaleins”

erstellt von admin zuletzt verändert: 07.01.2009 07:30

ARBÖ: “Winterreifen-Einmaleins”

ARBÖ: “Winterreifen-Einmaleins”

(nur für Österreich) Grundsätzlich sollten Winterreifen von Oktober bis Ostern verwendet werden. Sie bieten nicht nur auf Schneefahrbahnen einen guten halt, sondern auch auf 'normalen' Straßen bei Außentemperaturen von sieben Grad Celsius.

Der ARBÖ hat die zehn wichtigsten Punkte zum Thema Winterreifen zusammengefasst:

  1. Obwohl es in Österreich keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt, sollten die Reifen gewechselt werden. Der Grund liegt klar auf der Hand: Man begeht bei winterlichen Fahrverhältnissen ohne Winterreifen zwar keine Verwaltungsübertretung, zieht bei einem Unfall allerdings den kürzeren. Aufgrund der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 61 VersVG., wird sich die eigene Kaskoversicherung leistungsfrei erklären.
  2. Folgende Mindest-Profiltiefen sind bei Winterreifen vorgeschrieben: fünf Millimeter bei Diagonalbauart und vier Millimeter bei Radialbauart (Gürtelreifen). Bei einer geringeren Profiltiefe werden die Reifen als Sommerreifen eingestuft, und dürfen auch als solche eingesetzt werden.
  3. Falls Winterreifen montiert werden, dann immer auf allen vier Rädern. Alles andere ist nicht zulässig.
  4. Ein Zugfahrzeug mit Winterreifen benötigt am Anhänger keine weiteren Winterreifen. Fährt das Zugfahrzeug allerdings mit Spikereifen, müssen auch am Anhänger Spikereifen montiert sein.
  5. Alte Reifen gehören rechtzeitig ersetzt. Die Bodenhaftung nimmt mit dem Alter der Reifen aufgrund der immer härter werdenden Lauffläche ab. Hier können durch Anfahren an Bordsteine oder Überfahren von Schlaglöchern schnell Reifenschäden entstehen. Das Alter eines Reifens kann beim Kauf ganz einfach festgestellt werden: An der Seitenwand des Reifens befindet sich eine Zahl. Steht dort z. B. '509', wurde der Reifen in der 50. Woche des Jahres 1999 hergestellt.
  6. Neue Reifen haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung. Deshalb sollten diese zuerst 300 km eingefahren werden, bevor auf die tatsächlichen Hafteigenschaften vertraut werden kann.
  7. Damit das Lamellenprofil richtig greifen kann, muss der Luftdruck gegenüber den Sommerreifen um 0,2 bar erhöht werden.
  8. Seit 2004 gilt eine neue Regelung für Spikereifen. Von Oktober bis Mai dürfen sie nun verwendet werden. Ein sichtbar angebrachter Aufkleber am Auto, der auf die Verwendung von Spikereifen hinweist, ist Pflicht.
  9. Für Spikereifen gelten spezielle Tempolimits: 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Freilandstraßen.
  10. Wie die Sommerreifen die Wartezeit bis zur nächsten Saison gut überstehen:

Bevor die Reifen eingelagert werden, auf Risse oder Schnitte überprüfen. Steine aus dem Profil entfernen. Konservierung von lackierten Stahlfelgen mit Lackpflegemittel. Kratzer bei Alu-Rädern mit Klarlack versiegeln. Für die Dauer der Lagerzeit den Luftdruck auf 0,3 bar erhöhen. Damit die Reifen ihre Form behalten, nur liegend oder hängend aufbewahren. Hohe Temperaturen sowie Fette und Öle bewirken eine vorzeitige Alterung des Gummis. Der Lagerraum sollte daher gut gewählt sein. Quelle: ARBÖ

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