Handwerkskammer Trier rät, Lehrlinge jetzt zur Prüfung anmelden
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge im Handwerk, die ihre Ausbildungszeit bis zum 30. September 2012 beenden, können sich zur Sommerprüfung 2012 anmelden.
Nähere Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Trier
Handwerkskammer Trier rät, Lehrlinge jetzt zur Prüfung anmelden
Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
Schlagworte
Lehrlinge Ausbildung Gesellenbriefe Ausbildungsbetriebe Ausbildungsberufe Handwerk Prüfungen Handwerkskammer
Wie die Handwerkskammer Trier (HWK) mitteilt, müssen die Unterlagen bis zum 15. März bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften eingereicht werden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Lehrbetrieb mit Zustimmung des Lehrlings. Alle regulär zur Prüfung anstehenden Lehrlinge sowie die Wiederholungsprüflinge werden von der Kammer oder den Kreishandwerkerschaften direkt angeschrieben.
Anträge auf vorzeitige und ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen müssen bis zum 15. März 2012 bei der HWK eingehen.
Nähere Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Trier sowie die Kreishandwerkerschaften des Bezirks.
Elisabeth Schleimer
Handwerkskammer Trier
Abteilung Ausbildung
0651/207-126



