Arbeiten in Österreich: Online-Überprüfung der Dienstleistungsanzeige
Deutsche Handwerksunternehmen müssen für Auftragsabwicklungen in Österreich eine Dienstleistungsanzeige beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend machen.
Arbeiten in Österreich
Arbeiten in Österreich: Online-Überprüfung der Dienstleistungsanzeige
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Pressestelle Lüneburg
Friedenstraße 6
Schlagworte
Arbeitsmarkt Arbeitsrecht Arbeitsverträge Arbeitsleben Handwerksbetriebe Handwerk Handwerkskammer Handwerker
Die Anzeige der gewerblichen Tätigkeit im deutschen Nachbarland kann künftig über die Internetseite des Ministeriums öffentlich eingesehen werden.
Über das neue Portal kann nun jeder überprüfen, ob nicht in Österreich ansässige Firmen ihrer Pflicht zur Dienstleistungsanzeige nachgekommen sind. Das Ministerium rät den Unternehmen einen Ausdruck aus dem Register für den Fall einer Baustellenkontrolle mitzuführen. Das Portal ist hier zu finden.
Die Dienstleistungsanzeige ist als Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen beziehungsweise deren Kenntnisnahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erforderlich. Diese Anzeige ist einmal jährlich zu erneuern, wenn das Unternehmen beabsichtigt, während des betreffenden Jahres in Österreich tätig zu werden.
Weitere Informationen zur Dienstleistungsanzeige und sonstigen Meldepflichten erhalten Sie beim Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer Braun-schweig-Lüneburg-Stade Matthias Reichert unter Telefon 04141 6062-13 oder per E-Mail: reichert@hwk-bls.de



