Sektionen

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Kaffeepause Tipps Lifestyle, Kochen, Familie, Haus, Gesundheit, Freizeit, Reise Meister's Rat & Tat Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird erleichtert
Textanzeige

Selbst werkeln: In einem gewissen Rahmen kann man auch in Mietwohnungen selbst Hand anlegen.

Handwerker vor Ort suchen
Suchhilfe

Bitte geben Sie zur Suche in den PLZ-Gebieten
die nachfolgenden Orte ( Umkreissuche )ein:

      PLZ-Zone 0: Dresden
      PLZ-Zone 1: Berlin
      PLZ-Zone 2: Hamburg
      PLZ-Zone 3: Hannover
      PLZ-Zone 4: Düsseldorf
      PLZ-Zone 5: Köln
      PLZ-Zone 6: Frankfurt
      PLZ-Zone 7: Stuttgart
      PLZ-Zone 8: München
      PLZ-Zone 9: Nürnberg

Goldsiegel Betriebe des Handwerks

"hm-Goldsiegel" Test für Ihre Webseiten

Arbeit und Aufträge suchen und finden - Jobs für Handwerk und Gewerbe
Marktplatz für Ihre AnzeigenHier Kostenlos.
Aufträge. Angebote.Gesuche. Ausbildung. Lehrstellen.Private Ausschreibungen. Jobs. Material. OnlineShops

auftragssuche_hw.gif

Erst registrieren - dann inserieren - oder Inserate beantworten. oder Webseite mit Ihrem Unternehmensprofil eintragen - Alles Kostenlos! Ohne wenn und aber!

Kammer, Innung oder Verband suchen
Anbieter für Produkte und Dienstleistungen suchen
Veranstaltungen für Handwerk / Gewerbe suchen
 

Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird erleichtert

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 19.02.2012 23:02

Das Kabinett hat heute die Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die neuen Regeln erleichtern Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters.

Künftig können sie ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Phillip Rösler: "Die neuen Regeln stärken den Wettbewerb und motivieren Unternehmen zu günstigeren Angeboten. Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen. Dabei muss niemand befürchten, bei einem Wechsel ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Der örtliche Grundversorger ist in jedem Fall zur Versorgung verpflichtet."

Der Wechsel des Energieversorgers ist völlig unbürokratisch möglich. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt im Regelfall der neue Lieferant. Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen.

Bei Problemen kann die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Die Änderung der Verordnungen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach der anschließenden Verkündung in Kraft.

Artikelaktionen
Anmelden


Passwort vergessen?
Neuer Benutzer?
Kostenlose Webseite für Handwerker


Erst registrieren - dann eintragen. Sie zahlen nichts!  INFO   -  Username +Passwort verloren? Den Usernamen finden Sie auf Ihrem Webeintrag. Das Passwort bitte hier neu festlegen

« Mai 2012 »
Mai
MoDiMiDoFrSaSo
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
tipp im web

Selbst werkeln: In einem gewissen Rahmen kann man auch in Mietwohnungen selbst Hand anlegen.

 

Vielen Dank, dass Sie diese Seite handwerkermarkt für Handwerk und Gewerbe besucht haben.