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Demenz - Pflege - Kompetenter Rat per Telefon von einer Pflegeexpertin

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 07.02.2012 01:28

Pflegst du schon oder lebst du noch? Mit der Pflege der eigenen Eltern müssen sich immer mehr Bundesbürger beschäftigen Kompetenter Rat per Telefon von einer Pflegeexpertin, einem Versicherungsfachmann und einem Juristen

Demenz - Pflege - Kompetenter Rat per Telefon von einer Pflegeexpertin

Leser fragen - Experten antworten

Demenz - Pflege - Kompetenter Rat per Telefon von einer Pflegeexpertin

deutsche journalisten dienste (djd)
Plieninger Straße 58

DE 70567 Stuttgart

Schlagworte

Patienten Gesundheit Demenz Gesundheitsversorgung Patientenversorgung Rat Alzheimer Altenpflege Pflege

Der ehemalige Fußballmanager Rudi Assauer macht in seiner Autobiographie seine Alzheimer-Erkrankung öffentlich - und führt uns damit vor Augen, dass diese Krankheit jeden treffen kann. Das ist wichtig, denn die Gesellschaft ignoriert die Erkrankung noch immer, für die es bis heute kein Heilmittel gibt.

Donnerstag, 29. März 2012, 10 bis 16 Uhr

Rufen Sie kostenfrei an unter: 0800 000 55 32

Etwa zweieinhalb Millionen Menschen sind derzeit hierzulande auf Pflege angewiesen, bis 2050 könnte diese Zahl auf 4,5 Millionen steigen. Insofern werden fast alle Bundesbürger früher oder später mit dem Thema konfrontiert sein – entweder als Pflegebedürftige selbst oder als diejenigen, die sich um Eltern oder andere Angehörige kümmern müssen. Vorbereitet ist auf eine solche Situation kaum jemand. Manchmal baut ein alter Mensch zwar allmählich ab – der Eintritt des Pflegefalls und der Verlust der Selbstständigkeit kommen dann trotzdem überraschend. Oftmals aber tritt der Pflegefall aus heiterem Himmel ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder nach einem Sturz. Die Angehörigen müssen nun unter großem Zeitdruck wichtige Entscheidungen treffen. Besser ist es, sich rechtzeitig zu informieren. So kann man gemeinsam überlegen, wie die Eltern möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und ob hierfür beispielsweise bauliche Veränderungen nötig sind. Ob die Kinder berufliche Abstriche machen wollen, um selbst zu pflegen, oder ob externe Hilfe erforderlich ist.

Neues Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten

Tatsächlich entscheidet sich ein Großteil der Angehörigen noch immer dafür, den Pflegebedürftigen zuhause zu versorgen, knapp die Hälfte der Betroffenen wird derzeit von Verwandten betreut. In 80 Prozent der Fälle sind es Frauen, die diese Aufgabe übernehmen. Mit dem neuen Gesetz zur Familienpflegezeit, das Anfang 2012 in Kraft getreten ist, gibt es für pflegende Menschen zwar mehr Optionen, Beruf und Betreuung miteinander zu verbinden, allerdings ist man dabei auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen. Viele Frauen geben so und so ihren Job ganz auf, um sich der Pflege eines Elternteils zu widmen. Zu den körperlichen und seelischen Belastungen kommen dann noch hohe finanzielle Einbußen. Auch die Kosten für den Pflegebedürftigen selbst deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur teilweise ab. Der Fehlbetrag muss zunächst von der Rente und dann vom Vermögen des zu Pflegenden bestritten werden. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen.


Zusatzpolicen sorgen für Vermögensschutz

Private Zusatzpolicen bieten Schutz, da sie helfen, die Deckungslücke zwischen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Besonders kritisch ist die finanzielle Situation im Demenzfall. Viele Betroffene sind zunächst noch nicht körperlich pflegebedürftig und erhalten damit keine typischen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit einer privaten Zusatzversicherung, wie etwa dem Demenzgeld der Ergo Direkt Versicherungen, kann man sich zumindest gegen die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung privat absichern. Wird beim Versicherten eine Demenz mindestens mittleren Grades ärztlich attestiert, zahlt der Versicherer bis zum Lebensende monatlich bis zu 600 Euro. Das Geld kann als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige oder beispielsweise zur Inanspruchnahme einer Tagespflege verwendet werden.

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Durch Krankheit, Unfall oder eben durch Demenz werden viele Menschen im Alter unfähig, den eigenen Willen eigenverantwortlich zu artikulieren. Aber gerade in solchen Notsituationen gilt es, existenzielle Fragen beantworten zu können. Viele Menschen wollen diese Fragen geregelt wissen und auch den Angehörigen ein quälendes Szenario ersparen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des eigenen Vertrauens ermächtigt zu handeln, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Und in einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Behandlungen gewünscht werden bzw. wann der Punkt gekommen ist, an dem man keine lebensverlängernden Therapien mehr möchte.

 

Fragen Sie unser Expertenteam

Wer kümmert sich, wenn Vater oder Mutter plötzlich krank werden und Hilfe brauchen? Was hat es mit der neuen Familienpflegezeit auf sich? Welches Heim ist das richtige und wie finde ich es? Wie können Kinder mit ihren Eltern rechtzeitig über Themen wie altersgerechtes Wohnen, Pflegehilfe und Betreuungsvollmachten sprechen? Benötigen Eheleute gegenseitig eine Vorsorgevollmacht? Was sollte in einer Patientenverfügung stehen? Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung und was nicht? Welche privaten Pflegezusatzversicherungen können sinnvoll sein? Wie kann ich für den Demenzfall vorsorgen?

Diese und viele andere Fragen können die Leser am 29. März 2012 vier ausgewiesenen Experten am Telefon stellen.

Am Telefon sitzen für Sie:

 

  • Manuela Engelbrecht, Altenpflegerin, Gerontofachkraft, Pflegedienstleitung im BAVARIA Senioren- u. Pflegeheim, Sulzbach-Rosenberg / Oberpfalz, sowie nebenberufliche Ausübung als Pflegesachverständige.
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    ·         Christian Gatt, Experte für Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.

     

  • Dr. Andreas Albrecht, Notar, Regensburg, beteiligt am Aufbau der bayerischen Hospiz- und Palliativbewegung, Buchautor zu Fragen der Vollmacht und Patientenverfügung.
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