Künftig bessere Preisinformation für Telefonkunden
Rufnummernbezogene Regelungen des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten-- Zum 1. September 2007 treten die rufnummernbezogenen Regelungen des novellierten Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Die neuen Regelungen sollen die Preistransparenz für die Verbraucher erhöhen und sie damit vor Missbrauch schützen. Insbesondere junge Handynutzer sollen besser auf mögliche hohe Kosten hingewiesen werden, indem künftig u.a. bei den Kurzwahldiensten, also etwa beim Herunterladen von Klingeltönen und Logos, Preise ab einem Betrag von 2 Euro vorab anzugeben sind.







