Unternehmensformen im Überblick
- Limited - Limited & Co. KG - Holding - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Vorratsgesellschaften
3.1 Die Limited – Das britische Original
Die Limited ist die Gesellschaftsform für alle, die ohne größere bürokratische Hürden von der Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft profitieren wollen – damit bewahren Sie Ihr Privatvermögen vor der unbeschränkten Haftung eines Einzelunternehmers. Im Vergleich zur klassischen GmbH macht es die Limited ihren Gründern um ein Vielfaches leichter, was den formellen Aufwand und vor allem die Höhe des Startkapitals angeht. Schon mit einem englischen Pfund ist die Eintragung ins britische Handelsregister möglich. Wenige Tage später kann der Geschäftsführer (Director) die Arbeit aufnehmen. Falls für die jeweilige Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist, wird diese gesondert beantragt.
Die perfekte Gesellschaftsform für die Praxis
Die Limited eignet sich für die unterschiedlichsten Branchen und Geschäftstätigkeiten: Ob Kleingewerbetreibende, Internetversandhändler oder Handwerker, ob Consultants oder andere Dienstleister – sie alle nutzen die Limited als maßgeschneiderte Gesellschaftsform für ihr Geschäft. Und sie loben die besondere Flexibilität der Limited. Denn alle späteren Änderungen, wie etwa beim Geschäftsführer oder den Gesellschaftern, bis hin zur Übertragung der Gesellschaft werden ganz einfach und unbürokratisch ausgeführt.
Die wichtigsten Vorteile der Limited
- Sofortige Handlungsfähigkeit der neuen Gesellschaft
- Voller Haftungsschutz für den Unternehmer
- Geringes Haftungskapital von 1,50 EURO
- Gründung und Verkauf ohne Notar
- International bekannte Gesellschaftsform
3.2 Die Limited & Co. KG
Gründe für die Limited & Co. KG
Bei der Ltd. & Co. KG steht mit der Kommanditgesellschaft eine klassische deutsche Rechtsform zur Verfügung. Früher konnte die Haftungsbeschränkung dieser Personengesellschaft nur durch die Einschaltung einer GmbH als Komplementärin herbeigeführt werden. Damit war der Unternehmer dann zwar geschützt, musste aber das Stammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 EURO einsetzen. Dasselbe Ergebnis kann er mit einer Limited erreichen. Auch die deutsche Rechtsprechung hat die Limited als haftende Komplementärin bei der Limited & Co. KG anerkannt.
Die Gründung einer Limited ist preiswerter als die einer GmbH. Zudem müssen nur 1,50 EURO Haftkapital zur Verfügung stehen. Die Limited & Co. KG bietet somit klare Vorteile. Der Fiskus verlangt eine Vergütung für den Wert des zur Verfügung gestellten Haftkapitals. Diese wird mit 1 bis 5 % berechnet. Damit erzielt die Limited als Komplementärin körperschaftssteuerliche Gewinne, die sie auch wie die GmbH versteuern muss. Aufgrund des geringen Haftkapitals gibt es aber keinen steuerlich relevanten Wert. Die Jahresabschlusserstellung ist daher denkbar einfach und damit auch günstig.
Einfache Führung der Limited & Co. KG
Jährliche Abgabe einer Null-Bilanz-Erklärung (Dormant Company Account) für die Limited, die nur als Komplementärin genutzt wird. Abgabe eines jährlichen Statusberichtes (Annual Returns), in dem vor allem die Besitzverhältnisse und die Anschrift der Gesellschafter und Geschäftsführer enthalten sind. Die Formulararbeit und die Terminüberwachung erledigt Go Ahead gerne für Sie.
Die Limited & Co. KG setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Zum einen der Limited, die die persönliche Haftung und damit die Funktion der Komplementärin übernimmt, sowie zum anderen der Haftungseinlage, die die Kommanditisten (Teilhafter) erbringen und hierfür eine Gewinn- bzw. eine Verlustzuweisung erhalten. Durch die Aufnahme neuer Gesellschafter (Kommanditisten) gibt es auch die Möglichkeit, neues Kapital für die Gesellschaft zu beschaffen.
Die wichtigsten Vorteile der Limited & Co. KG
- Geringes Haftkapital
- Keine steuerpflichtigen Gewinne bei der haftungsbegrenzenden Limited
- Erleichterte Kapitalbeschaffung durch Aufnahme weiterer Kommanditisten
- Anwendung des deutschen Rechts bei der Limited & Co. KG
- Klassische Personengesellschaft als anerkannte deutsche Rechtsform
3.3 Holding
Das Holding-Modell – Nimm 2 zum Steuern sparen
Mit dem Holding-Modell können Sie Steuern sparen und unnötige Risiken vermeiden –
Bereiten Sie daher nachhaltiges Wachstum und Erfolg professionell vor!
Immer mehr Gründer entscheiden sich für die clevere Variante. Sie nehmen von Anfang an zwei Limiteds. Damit schließen sie nicht nur alle Risiken aus, sondern schaffen auch eine gute Voraussetzung zum Steuersparen. Für Ihr operatives Geschäft nehmen Sie eine Gesellschaft. Diese schließt alle Miet- und sonstigen Verträge ab. Sie beschäftigt Mitarbeiter und betreibt das eigentliche Geschäft. Die zweite Gesellschaft, deren Gründer und Gesellschafter Sie ebenfalls sind, hält nur die Gesellschaftsanteile an der ersten Gesellschaft. Sie ist damit eine sogenannte Vermögensverwaltungsgesellschaft. Sinnvollerweise hält sie außerdem den Firmennamen und die Internetdomain Ihres Geschäfts. Wenn Sie Ihre Firma später ganz oder teilweise veräußern oder verpachten wollen, fließen alle Erlöse in die Vermögensverwaltungsgesellschaft. Denn diese ist ja die Gesellschafterin.
Und nun sind Sie völlig frei in Ihrer Entscheidung, wann, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum Sie Ausschüttungen aus dieser Vermögensverwaltungsgesellschaft an sich persönlich vornehmen. Mit der etwaigen Veräußerung fällt ein wesentlich geringerer Steuersatz an, als wenn Sie Ihre Gesellschaft persönlich als Gesellschafter veräußern. Die Gewinne müssten Sie dann nämlich auf einmal mit dem vollen Steuersatz belasten. Mit dem Holdingmodell können Sie die Gewinne auch sukzessiv, etwa wie bei einer Rente ausschütten und so über einen längeren Zeitraum optimiert versteuern. Außerdem erhalten Sie interessante steuerliche Abzugsfähigkeiten, wie z. B. einen Firmenwagen, den Sie als Gesellschafter der Vermögensverwaltungs-Limited nutzen. An dieser Gesellschaft können Sie auch Angehörige beteiligen, ohne dass diese unmittelbar in das operative Geschäft eingreifen. Das allein sollte schon genügen, um sich immer für zwei Gesellschaften zu entscheiden. Aber auch für Ihr operatives Geschäft ist es sinnvoll, von Anfang an alle vertraglichen Verpflichtungen von allen Aktiva, die Sie haben oder im Laufe der Zeit erwerben werden, zu trennen. Sollten sich nämlich wider Erwarten einmal Schwierigkeiten ergeben und ein Neustart erforderlich werden, so hält Ihre Vermögensverwaltungsgesellschaft alle wesentlichen Aktiva, wie vor allen Dingen Ihren guten und eingeführten Firmennamen. Darüber sollte sich kein
Dritter freuen. Das muss nicht sein.
Eine Holdingstruktur aufzubauen bedeutet,
eine (Mutter-) Kapitalgesellschaft zu gründen, die dann wiederum die Anteile an mindestens einer anderen (Tochter-) Kapitalgesellschaft hält
Also: Gesellschafter (Shareholder) =>
hält A (= Muttergesellschaft) =>
hält B (= Tochtergesellschaft)
Die Vorteile einer Holdingstruktur sind unter anderem
die Auslagerung verschiedener Risiken und der Steuervorteil
beim Unternehmensverkauf
Die wichtigsten Vorteile eines Holding-Modells
- Auslagerung der Risiken möglich
- Steuervorteil beim Unternehmensverkauf vorhanden
- Freie Entscheidung, wann, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum Ausschüttungen aus dieser Vermögensverwaltungsgesellschaft persönlich vorgenommen werden
- Die Gewinne können sukzessive ausgeschüttet werden
3.4 Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Reform des deutschen GmbH-Gesetzes modernisiert viele Vorschriften, die ein Relikt des Kaiserreiches waren. Noch nie seit seiner Verabschiedung im Jahre 1982 wurde das GmbH-Gesetz so umfassend geändert wie im Sommer 2008. Seit November 2008 sind die Änderungen wirksam. Die wichtigste Neuerung ist sozusagen eine Mini-GmbH: die Unternehmergesellschaft, kurz: UG
(haftungsbeschränkt). Unternehmergesellschaften können bereits mit einer Einlage von einem EURO starten; sie müssen aber wenigstens ein Viertel ihrer Gewinne als Rücklage in die Bilanz einstellen, um ihr Stammkapital nach und nach aufzustocken. Sind auf diese Weise 25.000 EURO zusammengekommen, kann die UG in eine GmbH umfirmieren. So lange ist die entsprechende Summe geparkt und darf für andere Unternehmenszwecke außer der Verlustverrechnung nicht genutzt werden.
Vereinfachte Gründung?
Für einige Konstellationen ist ein Musterprotokoll entwickelt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es Einsteigern die Gründung erleichtern und die Kosten senken. Es sieht bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer vor. Anpassungen sind dabei allerdings ausgeschlossen: Das Musterprotokoll, welches drei Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Beschluss über Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem zusammenfasst, kann nicht ergänzt oder verändert werden. Somit haben Gründer die Wahl, entweder spätere Nachteile aufgrund fehlender Regelungen zu riskieren oder eben doch eine individuelle und damit deutlich aufwendigere Satzung zu entwickeln. Ohnehin ist der Gang zum Notar auch für die neue Unternehmergesellschaft in jedem Fall verpflichtend.
Damit Gründungen künftig schneller über die Bühne gehen, kann eine Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen werden, noch bevor eine gegebenenfalls erforderliche Gewerbeerlaubnis vorliegt. Diese wird dann einfach nachgereicht. Außerdem verstopft das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – wie das Reformpaket offiziell heißt – einige Schlupfwinkel für schwarze Schafe, die durch betrügerische Pleiten Gläubiger einer kriselnden GmbH um ihr Geld bringen wollen.
Die wichtigsten Vorteile der Unternehmergesellschaft
- Das bekannte GmbH Recht ist anwendbar
- Die Gesellschafter können zwischen einer Standard- und Individualgründung entscheiden
- Für die Standardgründung ist bereits ein Musterprotokoll erhältlich
- Die Stammeinlage können die Gründer flexibel ab 1 EURO festlegen
- Die GmbH darf ihren Verwaltungssitz ins Ausland verlegen
3.5 Vorratsgesellschaften
.Der schnelle Weg
Es gibt schlüsselfertige Häuser – und es gibt schlüsselfertige Unternehmen. Sie wollen Ihren Geschäftsbetrieb nicht in einigen Wochen, sondern jetzt aufnehmen? Dafür gibt es eine Lösung: die Vorratsgesellschaft. Das ist eine bisher inaktive Kapitalgesellschaft, die, wie der Name sagt, auf Vorrat gegründet und bereits im Handelsregister eingetragen wurde. Der Unternehmer kann
sofort rechtswirksam Verträge abschließen und spart die Zeit für sämtliche Formalitäten. So gehört zu vielen Vorratsgesellschaften ein fertig eingerichtetes Geschäftskonto bei einer deutschen Großbank. Attraktiv ist dieser Weg nicht nur für Gründer, die es eilig haben. Auch ausländische Unternehmer, die in Deutschland möglichst problemlos eine Niederlassung aufbauen wollen, oder Konzerne, die ihr gesamtes Firmengeflecht umstrukturieren, bedienen sich gern dieses Instruments.
Der schnellste Weg zur klassischen GmbH
- die Vorratsgesellschaft.
Eine fertig gegründete GmbH ist im Handelsregister eingetragen und mit dem Stammkapital in Höhe von 25.000 EURO ausgestattet. Außerdem steht ein Bankkonto zur Verfügung, das Sie ab sofort für den Geschäftsverkehr nutzen können. Ihre Gesellschaft kann per Kurier binnen 24 Stunden nach Zahlung des Stammkapitals und der Gebühr von 2.500 EURO geliefert werden. Darin sind bereits die Kosten für die Beurkundung beim Notar und die Eintragung ins Handelsregister enthalten. Auf diese Weise sparen Sie im Vergleich zu herkömmlichen GmbH-Gründungen bis zu drei Monate wertvolle Zeit. Auch die Bestellung einer Vorratsgesellschaft für einen späteren Zeitpunkt ist möglich.
Die wichtigsten Vorteile der Vorratsgesellschaft
- Kurzfristige Geschäftsaufnahme
- Hohe Zeitersparnis
- Keine Verzögerungen durch verschiedene Termine mit Notaren / IHK
- Schnelle finanzielle Bewegungsfreiheit durch das bereits eingerichtete Bankkonto
- Kein Risiko einer persönlichen Haftung in der Vorgründungsphase


