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„Mini-GmbH“ hat sich etabliert

erstellt von Jack Hauswald zuletzt verändert: 07.01.2011 12:48

Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat sich gut ein Jahr nach ihrer Einführung etabliert. Das hat eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg ergeben.

Aktuelle Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter Gründern
Ein Jahr Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)



Demnach verzeichnete die IHK im abgelaufenen Jahr 244 neue Unternehmensgesellschaften (UG) gegenüber 727 neuen „herkömmlichen“ GmbHs – jede vierte GmbH wird also bereits in der neuen Form gegründet. „Die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist sowohl von Gründerseite als auch von Kundenseite gut angenommen worden“, sagt Angela Blank, Rechtsreferentin der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Fast 90 Prozent aller befragten Gründer planen eine Umwandlung zur GmbH, wenn sie das dafür notwendige Stammkapital von 25.000 Euro angespart haben.“ Die Mini-GmbH sei eine interessante Alternative zu Limited oder normaler GmbH: „Zwei Drittel der Gründer haben die UG einer GmbH vorgezogen, ein Drittel hat sie als Alternative zur Limited gewählt“, so Blank.
Der besondere Vorteil der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sei, dass sie schon mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden könne. Blank gibt aber zu bedenken: „Das Mindestkapital sollte sich nach dem zu erwartenden Finanzbedarf richten. Eine unterkapitalisierte Gesellschaft ist von Anfang an insolvenzbedroht.“ Die UG ist als Einstiegsvariante in die GmbH konzipiert, d.h. es besteht die Pflicht, Kapital anzusparen. Der komplette Jahresgewinn darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern ein Viertel des Jahresüberschusses muss in eine Rücklage eingestellt werden. Da die UG eine Sonderform der GmbH ist, gelten für sie alle Regeln, die auch für die herkömmliche GmbH gelten.
Fast alle befragten Gründer sind mit dem vereinfachten Gründungsverfahren zufrieden und gut 60 Prozent haben die neue Mustersatzung verwendet. Dennoch wurde bei der Gründung in über 70 Prozent der Fälle eine notarielle Beratung in Anspruch genommen. Im alltäglichen Geschäftsverkehr berichtet ein Drittel der befragten Unternehmer von Vorbehalten gegen die neue Rechtsform. Die meisten Vorbehalte hatten laut Umfrage noch Banken und ein kleiner Teil der Kunden. Im Auslandsgeschäft scheint es keine Probleme zu geben.

Weitere Informationen gibt es unter www.ik-bonn.de, unter Downloads, Recht und Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oder bei Angela Blank, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-183, Fax 0228/2284-222, E-Mail blank@bonn.ihk.de.

 

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